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Sind offensichtliche Mängel und / oder Schäden an Gebäuden vorhanden, diese aber nicht beim Unternehmer/ Vertragspartner durchsetzbar, so bieten wir eine private, außergerichtliche Beweissicherung an: Kontaktaufnahme & und zusätzliche folgende Leistungsphasen: erstellen von Leistungsverzeichnissen Sind die Parteien noch gesprächsbereit bietet sich ein "Schiedsgutachten" an ! Die Parteien einigen sich auf einen
gemeinsamen - neutralen, objektiven - Gutachter |
Stand: 25.11.2010 E-Mail zur Website an: webmaster@reinhard-domke.de |